ASF Fahranfänger | Fahrschule Hinz

Aufbauseminare für Fahranfänger

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» Seit wann gibt es die Fahrerlaubnisauf Probe?

In der Bundesrepublik Deutschland wurde die Fahrerlaubnis auf Probe zum 1. November 1986 eingeführt. Im Zuge der Wiedervereinigung wurde sie am 3. Oktober auch in den neuen Bundesländern, d.h. im Gebiet der ehemaligen DDR, eingeführt. Seit dem 1. Januar 1999 gelten aufgrund der Neuregelung vieler strassenverkehrsrechtlicher Vorschriften auch für die Fahrerlaubnis auf Probe neue Bestimmungen.

» Warum wurde die Fahrerlaubnis auf Probe eingeführt?

Die Fahrerlaubnis auf Probe wurde eingeführt, um dem hohen Unfallrisiko von Fahranfängern entgegenzuwirken. Vor allem junge Fahranfänger -und das ist die grosse Mehrheit der Führerscheinneulinge -verunglücken wesentlich häufiger als es ihrem Anteil an den Kraftfahrern insgesamt entspricht. Nach den Erkenntnissen der Unfallforschung spielen dabei die noch unzureichende Gefahrenwahrnehmung, Schwierigkeiten mit der Fahrzeugbeherrschung sowie problematische Einstellungen und Fahrmotive eine wichtige Rolle.

Die sorgfältige Beachtung der Verkehrsvorschriften kann den Fahranfängern helfen, gefährliche Situationen zu vermeiden, in die sie sonst durch die Fehleinschätzung ihrer eigenen Fähigkeiten geraten könnten. eben den für alle Kraftfahrer geltenden Sanktionen sind deshalb bei schwerwiegenden Regelmissachtungen während der Probezeit besondere Maßnahmen vorgesehen.
Dadurch soll ein zu sorgloser Umgang mit den in der Fahrausbildung kennen gelernten Regeln verhindert werden. Diejenigen, die dennoch auffällig werden, erhalten in einem Aufbauseminar Hilfen, um anschließend möglichst delikt- und unfallfrei zu bleiben. Durch die gleichzeitige Verlängerung der Probezeit wird beobachtet, inwieweit ihnen dies tatsächlich gelingt.

» Wann wird die Fahrerlaubnis auf Probe erteilt?

Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Lediglich die Fahrerlaubnisklassen M (Kleinkrafträder), L und T (land- und forstwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen) werden nicht auf Probe erteilt. Für Inhaber dieser Fahrerlaubnisse beginnt die Probezeit erst bei einer Erweiterung auf eine der Klassen A, A1 oder B.

» Wie lange dauert die Probezeit?

Die Probezeit dauert 2 Jahre vom Zeitpunkt der Erteilung der Fahrerlaubnis, d.h. von der Aushändigung des Führerscheins an. Bei einem schwerwiegenden Regelverstoß verlängert sich die Dauer auf 4 Jahre. Eine Erweiterung der Fahrerlaubnis auf zusätzliche Klassen ist für den Ablauf der Probezeit ohne Bedeutung.

» Aufbauseminare im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe

Wenn beim Kraftfahrt-Bundesamt für einen Kraftfahrer mit Probezeit ein A-Delikt oder das zweite B-Delikt registriert wird, informiert das Amt die zuständige Fahrerlaubnisbehörde. Diese fordert den auffällig gewordenen Fahranfänger dann auf, an einem Aufbauseminar teilzunehmen und innerhalb einer bestimmten Frist eine Teilnahmebescheinigung darüber vorzulegen.

Die Frist beträgt in der Regel nicht mehr als 8 Wochen und kann nur bei Vorliegen ganz besonderer Gründe (z.B. Krankenhausaufenthalt) verlängert werden. Gegen die Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar kann Widerspruch eingelegt werden. Dieser hat jedoch keine aufschiebende Wirkung, d.h. die für das Vorlegen der Teilnahmebescheinigung gesetzte Frist muss in jedem Fall eingehalten werden. Übrigens
ist die Anordnung ein Verwaltungsakt, für den von dem Betroffenen eine Verwaltungsgebühr zu zahlen ist.

» Aufbauseminare in Fahrschulen:

Die große Mehrheit der auffällig gewordenen Fahranfänger, nämlich alle, deren Verstöße nicht im Zusammenhang mit dem Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand, muss an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule teilnehmen.

Sie dürfen nur von Fahrlehrern mit einer speziellen Zusatzausbildung durchgeführt werden, die die sog. Seminarerlaubnis besitzen.

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