Klasse B | Fahrschule Hinz
Klassen B | Autoführerschein
+ Klasse B
» Führerschein Klasse B | Personenkraftwagen
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
» Führerschein Klasse BE | PKW mit Anhänger
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).
Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.
Sonstiges: Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.