Ausbildung | Fahrschule Hinz

Ausbildung zum Fahrlehrer*in

Fahrlehrerausbildung

Sie möchten Fahrlehrer*in werden?

Als amtlich anerkannte Ausbildungsfahrschule für Fahrlehrer-Praktikanten bieten wir Ihnen die Ausbildung an.

Der erste Schritt zu Ihrer Ausbildung ist die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE. Diese Ausbildung ist die Grundlage der Beschäftigung als Fahrlehrer. Nach Bestehen der Prüfung und dem Antrag bei der zuständigen Behörde wird Ihnen die Fahrlehrerlaubnis in den Klassen B und BE erteilt. Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie Theorieunterricht für die Klassen B und BE erteilen und Ihre Fahrschüler an einem Fahrzeug mit und ohne Anhänger schulen.

Ausbildungsvoraussetzungen:

Mindestalter 21 Jahre. Geistig und körperliche Eignung, es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die Sie als Anwärter für die Tätigkeit als Fahrlehrer unzuverlässig erscheinen lassen. (Polizeiliches Führungszeugnis / Auszug aus dem Verkehrszentralregister).

Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung, bzw. eine gleichwertige Ausbildung.

Es muss eine Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden:

  • Kl. BE = 3 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse BE
  • Kl. A = 2 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse A
  • Kl. CE = 2 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse CE
  • Kl. DE = 2 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse DE
Die körperliche Eignung, zum Fahrlehrerberuf, muss mit einem ärztlichem Zeugnis nachgewiesen werden. Weitere Details und Voraussetzungen erörtern wir gerne ausführlich in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Fahrschule Dieter Hinz

Kontakt

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0234 – 68 62 54 | 0171 – 680 59 52
d.hinz@fahrschule-hinz.de

CASTROP-RAUXEL
Langestr. 40, 44579 Castrop-Rauxel
02305 – 443 104 | 0171 – 680 59 52
d.hinz@fahrschule-hinz.de