Ausbildung | Fahrschule Hinz
Ausbildung zum Fahrlehrer*in
Fahrlehrerausbildung
Sie möchten Fahrlehrer*in werden?
Der erste Schritt zu Ihrer Ausbildung ist die Ausbildung zum Fahrlehrer der Klasse BE. Diese Ausbildung ist die Grundlage der Beschäftigung als Fahrlehrer. Nach Bestehen der Prüfung und dem Antrag bei der zuständigen Behörde wird Ihnen die Fahrlehrerlaubnis in den Klassen B und BE erteilt. Mit der Fahrlehrerlaubnis Klasse BE dürfen Sie Theorieunterricht für die Klassen B und BE erteilen und Ihre Fahrschüler an einem Fahrzeug mit und ohne Anhänger schulen.
Ausbildungsvoraussetzungen:
Eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulausbildung, bzw. eine gleichwertige Ausbildung.
Es muss eine Fahrpraxis innerhalb der letzten 5 Jahre nachgewiesen werden:
- Kl. BE = 3 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse BE
- Kl. A = 2 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse A
- Kl. CE = 2 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse CE
- Kl. DE = 2 Jahre auf Fahrzeugen der Klasse DE
Fahrschule Dieter Hinz
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