Klasse A | Fahrschule Hinz
Motorradführerschein
+ Klasse A
» Führerschein Klasse A1 | Leichtkrafträder
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzung: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder).
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Wer die Klasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Klasse M.
Sonstiges: Leichtkrafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h dürfen von Inhabern einer Fahrerlaubnis A1 nur dann geführt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
» Führerschein Klasse A2 | Leistungsbeschränkte Krafträder
Mindestalter: 18 Jahre
Voraussetzung: Der Erwerb der Klasse A1 setzt keine andere Klasse voraus.
Fahrzeuge: Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis.
Befristung: Die Klasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss: Klasse A schließt die Klassen A1 und M ein.
Sonstiges: Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung.
» Führerschein Klasse A
Wer 25 Jahre oder älter ist, darf ohne den Umweg über die leistungsbeschränkte Klasse A gleich die Ausbildung und Prüfung in der unbeschränkten Klasse A ablegen.
Mindestalter: Für den Direkteinstieg 25 Jahre; ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzung: Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch zur Klasse A unbeschränkt (dazu ist weder ein Antrag noch eine weitere Ausbildung oder Prüfung nötig).
Ausnahme: Mit mindestens 25 Jahren kann die Fahrerlaubnis Klasse A unbeschränkt erworben werden, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen (Direkteinstieg). Voraussetzungen: Ausbildung und Prüfung auf einem Motorrad der unbeschränkten Leistungsklasse; die Fahrprüfung kann einen Monat vor Erreichen des 25. Lebensjahres abgelegt werden; die Fahrerlaubnis wird jedoch erst ab dem 25. Geburtstag ausgehändigt
Fahrzeuge: Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Einschluss: Wer die Klasse A unbeschränkt besitzt, besitzt automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges: Zwei Jahre nach Aushändigung der Fahrerlaubnisklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der Fahrerlaubnis auf die Klasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Klasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat, der kann die unbeschränkte Klasse A zum 25. Geburtstag beantragen, also noch bevor die Zweijahresfrist abgelaufen ist (denn schließlich ist mit 25 auch der Direkteinstieg möglich). Allerdings: Damit ist eine Erweiterungs-Ausbildung mit erneuter Fahrprüfung verbunden. Angesichts der Kosten dürfte sich ein solcher Schritt zur Verkürzung der Wartezeit selten lohnen.