Klasse BE | Fahrschule Hinz

Anhängerführerschein

+ Klasse BE

» Führerschein Klasse BE

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).

Fahrzeuge: Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen) oder Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Sonstiges: Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.

» Führerschein Klasse B96

Mindestalter: 18 Jahre

Voraussetzungen: Der Erwerb der Klasse B96 setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und B96, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B).

Fahrzeuge: Durch die Erweiterung des Führerscheins der Klasse B durch die Klasse B96 ist es dem Autofahrer erlaubt, Anhänger mit einem Gesamtgewicht von mehr als 750kg zu fahren. Das maximal zulässige Gesamtgewicht des Gespanns (Zugfahrzeug &Anhänger) erhöht sich auf mindestens 3.500kg und höchstens 4250kg.

Einschluss: Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.

Sonstiges: Im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und B96 darf die Klasse B96 nicht vor der Klasse B erteilt werden.

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